Krankenkassenzuschuss für Hörgeräte in Deutschland (Festbetrag)

Wieviel die gesetzlichen Krankenkassen zu modernen Hörgeräten zuzahlen und wie die Nulltarif-Versorgung funktioniert.

Der gesetzliche Festbetrag

Gesetzliche Krankenkassen zahlen bei einer ärztlichen Verordnung (HNO-Rezept) einen Festbetrag von bis zu ca. 785 € pro Ohr (bzw. rund 1.500 € für beide Ohren) zuzüglich Reparaturpauschale.

Hörgeräte zum Nulltarif

Jeder Vertragshörakustiker ist gesetzlich verpflichtet, mindestens ein modernes, volldigitales Hörgerätemodell ohne Zuzahlung (abgesehen von der gesetzlichen Eigenbeteiligung von 10 € pro Gerät) anzubieten.

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