Krankenkassenzuschuss für Hörgeräte in Deutschland (Festbetrag)
Wieviel die gesetzlichen Krankenkassen zu modernen Hörgeräten zuzahlen und wie die Nulltarif-Versorgung funktioniert.
Der gesetzliche Festbetrag
Gesetzliche Krankenkassen zahlen bei einer ärztlichen Verordnung (HNO-Rezept) einen Festbetrag von bis zu ca. 785 € pro Ohr (bzw. rund 1.500 € für beide Ohren) zuzüglich Reparaturpauschale.
Hörgeräte zum Nulltarif
Jeder Vertragshörakustiker ist gesetzlich verpflichtet, mindestens ein modernes, volldigitales Hörgerätemodell ohne Zuzahlung (abgesehen von der gesetzlichen Eigenbeteiligung von 10 € pro Gerät) anzubieten.
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