IV und AHV Beiträge für Hörgeräte in der Schweiz 2026: Kosten & Pauschalen

Offizieller Leitfaden für die Schweiz: Pauschalen der Invalidenversicherung (IV) und Altersversicherung (AHV), Expertenarzt-Gutachten und Ablauf.

Finanzielle Unterstützung durch IV und AHV in der Schweiz

In der Schweiz beteiligen sich die Invalidenversicherung (IV) und die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) substanziell an den Kosten für Hörgeräte:
IV (für Erwerbstätige): Pauschalvergütung von bis zu CHF 840.– für ein Ohr bzw. CHF 1'650.– für beide Ohren alle 6 Jahre.
AHV (für Rentner): Pauschalbeitrag von CHF 630.– für ein Ohr bzw. CHF 1'237.50 für beide Ohren alle 5 Jahre.

Voraussetzungen und medizinischer Ablauf in 4 Schritten

1. Untersuchung beim ORL-Expertenarzt: Diagnose des Hörverlusts und Erstellung des offiziellen Expertenarztberichts für die IV/AHV-Stelle.
2. Anmeldung bei der zuständigen IV/AHV-Kasse: Einreichung des Leistungsgesuchs.
3. Hörgeräte-Auswahl & Probetragen: Mindestens 2 bis 4 Wochen unverbindliches Testen verschiedener Modelle im Alltag bei einem qualifizierten Hörakustiker.
4. Schlussbericht & Auszahlung: Der Akustiker bestätigt die erfolgreiche Anpassung, und die Sozialversicherung überweist den Pauschalbetrag.

Häufige Fragen (FAQ) zur Hörgeräte-Finanzierung in der Schweiz

Gibt es Hörgeräte zum Nulltarif?
Ja, Basisgeräte sind vollständig durch die IV/AHV-Pauschale gedeckt.

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